Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 28.10.2016

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   LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16 E   

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https://dejure.org/2017,13934
LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16 E (https://dejure.org/2017,13934)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2017 - 4 Sa 86/16 E (https://dejure.org/2017,13934)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2017 - 4 Sa 86/16 E (https://dejure.org/2017,13934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AEUV Art. 45 Abs. 2; EUV 492/2011 Art. 7; GG Art. 3; TV L § 16 Abs. 2 S. 2; TV L § 16 Abs. 2 S. 3
    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

  • IWW

    Art. 45 Abs. 2 AEUV, Art. ... 3 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 45 AEUV, Art. 7 der Verordnung (EU) 492/2011, Art. 45 Abs. 1 AEUV, Art. 45 Abs. 4 AEUV, Art. 8 Abs. 2 VO 492/11, Art. 45 Abs. 3 AEUV, Art. 7 bis 9 VO 492/2011, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; unionsrechtliche Freizügigkeit

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder ( TV-L )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verstoß gegen unionsrechtliche Freizügigkeitsvorschriften bei Privilegierung von Berufserfahrungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verstoß gegen unionsrechtliche Freizügigkeitsvorschriften bei Privilegierung von Berufserfahrungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 439
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Es hat unter Bezugnahme auf die angezogene Entscheidung des EuGH vom 5. Dezember 2013 (C-514/12 - Zentralrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken) angenommen, auch die Regelung in § 16 Abs. 2 TV-L sei mit der in Art. 45 Abs. 2 AEUV garantierten Freizügigkeit nicht vereinbar.

    Diese Regelung stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar ( EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 ).

    Dagegen handelt es sich um eine mittelbare Diskriminierung, wenn auf andere Unterscheidungsmerkmale als die Staatsangehörigkeit abgestellt wird, dies aber tatsächlich zur Benachteiligung von Ausländern führt; der EuGH spricht insoweit auch von "verschleierter" oder "versteckter" Diskriminierung (EuGH 18. Dezember .2014 - C-523/13 -- Larcher; 5. Dezember 2013 - C-514/12 -- Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken).

    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle Inländer begünstigt werden oder dass unter Ausschluss der Inländer nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (EuGH 5. Dezember 2013 C - 514/12 - Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken).

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist ( EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 ; EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 ; ausführlich hierzu Grabitz/Forsthoff, Art. 45 AEUV Rn. 371 ff.).

    c) In der Zielsetzung, die Arbeitnehmer an ihren Vertragsarbeitgeber zu binden, unterscheidet sich die streitige Tarifregelung von der österreichischen Regelung, die zur Beurteilung des EuGH vom 5. Dezember 2013 stand (C - 514/12 - Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken ) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09).

    bb) Die Tarifvertragsparteien haben im TV-L ein höchst differenziertes Konzept zur Wahrung von Besitzständen vereinbart (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 unter Darlegung dieses Konzeptes).

    cc) Diese besitzstandswahrenden Regelungen durften die Tarifvertragsparteien unter Beachtung ihrer Einschätzungsprärogative im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungsspielraums in der Annahme treffen, dass die im vorigen Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung den Beschäftigten befähigt, nach seiner Wiedereinstellung die erworbene Berufserfahrung schneller in vollem Umfang im neuen Arbeitsverhältnis einzusetzen, als dies einem Arbeitnehmer möglich ist, der seine Berufserfahrung in den oft gänzlich andersartigen Strukturen bei anderen Arbeitnehmern, insbesondere der Privatwirtschaft, erworben hat (BAG 23. September 2010 - aaO - Rn 16, 18).

    Dabei ist zu beachten, dass die niedrigere Entwicklungsstufe und damit die zu zahlende Vergütung zunächst verhältnismäßig schnell ansteigt und sich eine etwaige Ungleichbehandlung ab Erreichen der Endentwicklungsstufe zwischen den beiden Beschäftigungsgruppen nicht mehr auswirkt, § 16 Abs. 3 TV-L (BVerfG 28. November 1997 - 1 BvR 8/96; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Die Vorschrift soll eine Abschottung der Arbeitsmärkte verhindern ( EuGH 30. September 2003 - C-224/01 ).

    Der EuGH sah in einer Vorschrift, die bei der Stellenvergabe die im Ausland geleisteten Dienste nicht entsprechend der im Aufnahmemitgliedstaat geleisteten Dienste berücksichtigt, einen Verstoß gegen Art. 45 AEUV (EuGH 23. Februar 1994 - C-419/92); ebenso für die Gewährung einer Dienstalterszulage (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - Rn. 70 -88).

    Die konkrete Ausgestaltung der Regelung sei in den entschiedenen Fällen zu unspezifisch, da sie eine erhebliche Mobilität der Arbeitnehmer bei einer großen Gruppe rechtlich voneinander unabhängiger Arbeitgeber zulasse (EuGH 15. Januar 1998 - 15/96; 30. November 2000 - C 195/08), beziehungsweise, - bei Bindung an rechtlich nur einen Arbeitgeber - die Einrichtungen nicht nur mit Einrichtungen anderer Mitgliedstaaten, sondern auch untereinander im Wettbewerb stehen (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - Rn. 84).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-523/13

    Larcher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Dagegen handelt es sich um eine mittelbare Diskriminierung, wenn auf andere Unterscheidungsmerkmale als die Staatsangehörigkeit abgestellt wird, dies aber tatsächlich zur Benachteiligung von Ausländern führt; der EuGH spricht insoweit auch von "verschleierter" oder "versteckter" Diskriminierung (EuGH 18. Dezember .2014 - C-523/13 -- Larcher; 5. Dezember 2013 - C-514/12 -- Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken).

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist ( EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 ; EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 ; ausführlich hierzu Grabitz/Forsthoff, Art. 45 AEUV Rn. 371 ff.).

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 8/96

    Vordienstzeiten: Berücksichtigung - Gleichheitsverstoß

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Außerdem und vor allem durften die Tarifvertragsparteien damit einen Anreiz zur Rückkehr und Verbleib solcher Beschäftigter im öffentlichen Dienst schaffen, die bereits einschlägige Berufserfahrung bei demselben öffentlichen Arbeitgeber erworben haben (BVerfG 28. November 1997 - 1 BvR 8/96).

    Dabei ist zu beachten, dass die niedrigere Entwicklungsstufe und damit die zu zahlende Vergütung zunächst verhältnismäßig schnell ansteigt und sich eine etwaige Ungleichbehandlung ab Erreichen der Endentwicklungsstufe zwischen den beiden Beschäftigungsgruppen nicht mehr auswirkt, § 16 Abs. 3 TV-L (BVerfG 28. November 1997 - 1 BvR 8/96; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09).

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Das gilt auch, soweit sie Zinsforderungen zum Gegenstand hat ( BAG 21. November 2013- 6 AZR 23/12 - Rn. 16 ) .

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat ( BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45 ) .

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    aa) § 16 Abs. 2 TV-L hat den Zweck, einen Arbeitgeberwechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes, aber auch aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst zu erleichtern, indem Vorbeschäftigungszeiten anerkannt werden (BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    cc) Art. 45 AEUV erfasst grundsätzlich nur die Fälle, die - tatsächlich und nicht nur hypothetisch - einen relevanten Auslandsbezug aufweisen (EuGH 15. November 2011 - C-256/11; 8. November 2012 - C-40/11 ).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sozialpartner in gleicher Weise wie die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über ein weites Ermessen verfügen (EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - Palacios de la Villa).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    cc) Art. 45 AEUV erfasst grundsätzlich nur die Fälle, die - tatsächlich und nicht nur hypothetisch - einen relevanten Auslandsbezug aufweisen (EuGH 15. November 2011 - C-256/11; 8. November 2012 - C-40/11 ).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

  • EuGH, 10.09.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art.

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 20.06.2013 - C-20/12

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung,

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • EuGH, 06.10.2015 - C-298/14

    Brouillard - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV und 49

  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

  • EuGH, 27.11.1991 - C-4/91

    Bleis / Ministère de l'Éducation nationale

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. März 2017 - 4 Sa 86/16 E - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37222
LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 (https://dejure.org/2016,37222)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 (https://dejure.org/2016,37222)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 4 Sa 86/16 (https://dejure.org/2016,37222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berufungsbegründung für Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • IWW

    § 615 BGB, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO, §§ 4 Satz 1, 7 KSchG, § 167 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 5 PflegeZG, § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB, §§ 615 Satz 1, 293, 296 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, §§ 11 Nr. 1 KSchG, 615 Satz 2 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSchG, §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 614, 288 Abs. 1 BGB, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 9 KSchG, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen; Soziale Rechtfertigung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer angestellten Architektin

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Gegenüberzustellen ist damit der Vergütungsanspruch für die Zeit, für welche Arbeitsleistungen zu erbringen waren, und der Verdienst, den der Arbeitnehmer in dieser Zeit anderweitig erworben hat (BAG, Urteil vom24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 16, juris unter Verweis auf RG12. Juli 1904 - III 146/04 - RGZ 58, 402).

    Es ist anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Ein Leistungsverweigerungsrecht hat der Arbeitgeber allerdings nur, soweit von der Nichterfüllung der Auskunftspflicht auszugehen ist (BAG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 28, juris).

    Dies würde gerade das Bestehen konkreter Anhaltspunkte dafür voraussetzen, dass die Angaben der Klägerin unvollständig sind (BAG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 28, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom28. August 2008 - 7 Sa 1138/07 -, Rn. 94, juris).

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Den Arbeitgeber trifft im Rahmen des hier einschlägigen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG - ebenso wie im Fall des § 615 Satz 2 BGB - die Darlegungs- und Beweislast dafür, ob und in welcher Höhe anrechenbare Bezüge den Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung seiner Vergütung während der Zeit des Annahmeverzuges mindern (vgl. BAG, Urteil vom 6. September 1990- 2 AZR 165/90 -, Rn. 33, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2014 - 4 Sa 71/14 -, Rn. 35, juris).

    Anhaltspunkte hierfür können sich sowohl aus objektiven als auch aus subjektiven Umständen ergeben (BAG, Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 -, Rn. 43, juris).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 -, Rn. 21, juris).

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG, Urteil vom19. November 2015 - 2 AZR 217/15 -, Rn. 60, juris).

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Andernfalls kann ein Wegfall des Arbeitsplatzes nicht sicher prognostiziert werden (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 12 ff., juris).

    Denn die tatsächliche Umsetzung besagt nichts über die Berechtigung der entsprechenden Prognose im Kündigungszeitpunkt (vgl. BAG, Urteil vom20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 26, juris).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. - zur Zulässigkeit einer Revision - BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 495/12 -, Rn. 17, juris).

    Erforderlich hierfür ist es, dass mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand dann zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013- 2 AZR 495/12 -, Rn. 17, juris).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Das bedeutet, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur ausnahmsweise in Betracht kommt und an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerfG-Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 -, Rn. 26, juris).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Überdies ist nicht erkennbar, dass und bejahendenfalls in welcher Art und Weise die Klägerin in zurechenbarer Weise diese Haltung der Vertragspartner des Beklagten ihr, der Klägerin, gegenüber veranlasst hat (zu diesem Erfordernis vgl. BAG, Urteil vom 14. Mai 1987- 2 AZR 294/86 -, Rn. 20, juris).
  • LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07

    Chefarzt; Annahmeverzug; anrechenbarer Zwischenverdienst;

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Dies würde gerade das Bestehen konkreter Anhaltspunkte dafür voraussetzen, dass die Angaben der Klägerin unvollständig sind (BAG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 28, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom28. August 2008 - 7 Sa 1138/07 -, Rn. 94, juris).
  • LAG Köln, 04.12.2014 - 6 Sa 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung; Leitender Angestellter; Auflösungsgrund

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Etwas anderes mag gelten, wenn die Zwangsvollstreckung aus einer objektiv fehlerhaften Titulierung erfolgt, um unter Ausnutzung einer formalen Rechtsposition dem Arbeitgeber wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 6 Sa 582/14 -, Rn. 35, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 4 Sa 71/14

    Annahmeverzug - Darlegungslast für das Vorhandensein anrechenbarer Bezüge

  • RG, 12.07.1904 - III 146/04

    Zu § 615 BGB

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 142/10

    Eingruppierung - Lehrkraft an einer Krankenpflegeschule

  • LAG Köln, 28.11.2014 - 10 Sa 490/14

    Betriebsratsanhörung

  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 02.02.2012 - 4 AZR 142/10 - Rn. 10; LAG Köln 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 - Rn. 52).

    Mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. zur Zulässigkeit einer Revision BAG 21.11.2013 - 2 AZR 495/12 - Rn. 17; zur Zulässigkeit einer Berufung LAG Köln 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 - Rn. 52).

    Dieser stellt einen eigenen Streitgegenstand dar (LAG Köln 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 - Rn. 57; NK/Eylert § 9 KSchG Rn. 12).

  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 13 Ca 4421/17
    Denn für die Anrechnung des Zwischenverdienstes ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1990, 2 AZR 165/90, juris Rn. 33; LAG Köln, Urteil vom 28.10.2016, 4 Sa 86/16, juris Rn.91).
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